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merkantiler Minderwert/technischer Minderwert
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.schaden)
    

Von merkantilem Minderwert spricht man bei dem Schaden, der in dem gesunkenen Wiederverkaufswert einer reparierten Sache liegt.

Beispiel: Nach einem Auffahrunfall wird der einen Monate alte Wagen des A wieder repariert. Wenn er ihn als Jahreswagen verkaufen will, wird er dafür einen niedrigeren Preis erzielen, als für einen ansonsten vergleichbare Wagen ohne Unfall und Reparatur.

Von technischem Minderwert spricht man, bei dem Schaden, der in der gesunkenen Gebrauchstauglichkeit einer Sache liegt. Z.B. Ist die nach der Reparatur anfälliger für fehlerhaftes Arbeiten oder weitere Beschädigungen.

Beide Schäden sind vom Schädiger zu ersetzen, dabei kommt es beim merkantilen Minderwert nicht darauf an, dass die Sache sofort weiterveräußert wird.

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Auf diesen Artikel verweisen: Schadensersatz * Schaden/Schadensbegriffe * Schaden/Schadensbegriffe