logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (1)
Minderjährigkeit
(recht.zivil.materiell.at)
    

Minderjährig ist, wer noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für weiteres siehe unter Volljährigkeit und Altersgrenzen im Recht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Mindestunterhalt/Mindestbedarf * Mindestunterhalt/Mindestbedarf * Erbfähigkeit * Erbfähigkeit * Volljährigkeit * Volljährigkeit * § 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger * § 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger * Vormund/Vormundschaft * Vormund/Vormundschaft