Minderjährig ist, wer noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für weiteres siehe unter Volljährigkeit und Altersgrenzen im Recht.
Auf diesen Artikel verweisen: Mindestunterhalt/Mindestbedarf * Mindestunterhalt/Mindestbedarf * Erbfähigkeit * Erbfähigkeit * Volljährigkeit * Volljährigkeit * § 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger * § 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger * Vormund/Vormundschaft * Vormund/Vormundschaft