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Von Mündigkeit spricht man, wenn das Recht einer Person die Fähigkeit zu
verantwortlichem Handeln anerkennt. Der Eintritt der Mündigkeit hängt
meistens vom Alter ab. Die Grenze liegt je nach Rechtsgebiet unterschiedlich
hoch. So tritt die allgemeine Geschäftsfähigkeit erst mit Vollendung des 18.
Lebensjahres ein (§ 2 iVm § 106 BGB), während die Strafmündigkeit mit
Vollendung des 14. Lebensjahres eintritt (§ 19 StGB).
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