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Mysterienkult
(recht.geschichte)
    

Von einem Mysterienkult oder einer Geheimreligion spricht man, wenn einem Kult ein Geheimnis zugrundeliegt und nur in das Geheimnis Eingeweihte an den Kulthandlungen teilnehmen dürfen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Mithraskult