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nacheheliche Solidarität
(recht.zivil.materiell.unterhalt)
    

Die nacheheliche Solidarität kann dazu führen, dass nach langer Ehedauer und trotz fehlender ehebedingter Nachteile ein Unterhaltsanspruch fortbesteht. Das gilt insbesondere für Krankheits- und Altersunterhalt,

"Entscheidend ist im Rahmen der Billigkeitsabwägung auch gerade im Rahmen des Altersunterhaltes der Umstand, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund seines Alters regelmäßig nicht mehr in der Lage ist, durch eigene Einkünfte seinen Lebensstandard zu erhöhen (OLG Naumburg, FamRZ 2008, S. 2120). Auch ist zu beachten, dass das Existenzminimum in Höhe von 770,00 € gesichert sein muss (BGH, FamRZ 2009, S. 1990 ff; BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az.: XII ZR 140/08)." (AG Flensburg, Beschluss vom 26.02.2010 - 92 F 293/09).

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Auf diesen Artikel verweisen: Dauer der Ehe/Ehe von langer Dauer * Unterhaltsbegrenzung/Unterhaltsherabsetzung