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04.07.05&Anonymous&M.E. behandelt der Begriff \"N�mlichkeitsnachweis\" den genau umgekehrten Fall, dass n�mlich vor�bergehend ausgef�hrte Ware zur�ck gebracht wird und bei der Wiedereinfuhr zum Nachweis, dass es sich um diesselbe (n�mliche) Ware handelt der N�mlichkeitsnachweis gefordert wird. 08.08.07&Martin Auerbach&Ferner gibt es den Begriff im Insolvenzrecht. Aussonderungsberechtigte Gl�ubiger m�ssen auf Verlangen des Verwalters den Nachweis erbringen, da� es sich bei der Ware, die herausverlangt wird, genau um die handelt, die im Eigentum des Gl�ubigers steht. Dies kann bei Massenwaren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, problematisch sein. Der gleiche Nachweis ist auf Verlangen auch hinsichtlich Forderungen aus verl�ngertem Eigentumsvorbehalt hinsichtlich der weiterver�u�erten Ware zu erbringen. Auch hier k�nnen sich z.B. bei gro�en Bauobjekten Schwierigkeiten beim N�mlichkeitsnachweis ergeben. Hier hilft i.d.R. die Bildung eines Lieferantenpools weiter. 08.08.07&Martin Auerbach&Ferner gibt es den Begriff im Insolvenzrecht. Aussonderungsberechtigte Gl�ubiger m�ssen auf Verlangen des Verwalters den Nachweis erbringen, da� es sich bei der Ware, die herausverlangt wird, genau um die handelt, die im Eigentum des Gl�ubigers steht. Dies kann bei Massenwaren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, problematisch sein. Der gleiche Nachweis ist auf Verlangen auch hinsichtlich Forderungen aus verl�ngertem Eigentumsvorbehalt hinsichtlich der weiterver�u�erten Ware zu erbringen. Auch hier k�nnen sich z.B. bei gro�en Bauobjekten Schwierigkeiten beim N�mlichkeitsnachweis ergeben. Hier hilft i.d.R. die Bildung eines Lieferantenpools weiter.
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Stand 2018-02-05