logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (4)
Naturrecht/lex naturalis/lex humana
(recht.philosophie)
    

Mit Naturrecht wird das Recht bezeichnet, das sich aus der Natur des Menschen ergibt/ergeben soll und damit nicht durch einen Gesetzgeber gesetzt werden muss. Entsprechend geht die Naturrechtslehre davon aus, dass hinter dem positiven Recht ein höheres Recht existiert, aus dem das sich das vom Menschen gemachte positive Recht (von Thomas von Aquin als lex humana bezeichnet) abgeleitet wird und an welchem es sich messen lassen muss.

Dem gegenüber seht die Lehre des Rechtspositivismus.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Rechtspositivismus/Naturrecht * Rechtspositivismus/Naturrecht * Historische Rechtsschule * Historische Rechtsschule * jus naturale * jus naturale * positives Recht/positivrechtlich * positives Recht/positivrechtlich * natural law * natural law