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Diskussion (2)
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06.06.12&Anonym &Bei Neubeginn der Verjährung beginnt die Verjährung nicht (erst) wieder mit dem 1. Januar des Folgejahres zu laufen, sondern unmittelbar nach dem Tag des Ereignisses, das zum Neubeginn der Verjährung geführt hat.
Neubeginn 02.05.2007
Ende 01.05.2010 07.06.12&info &Stimmt! Danke für den Hinweis.
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Stand 2018-02-05