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Niederlassungsfreiheit
(recht.eu.grundfreiheiten)
    

Mit Niederlassungsfreiheit wird die Freiheit der selbständig erwerbstätigen EU-Bürger bezeichnet, ihren Unternehmensstandort innerhalb der europäischen Union frei wählen zu dürfen (Art 43 EG-Vertrag).

Für unselbständig Erwerbstätige siehe unter Arbeitnehmerfreizügigkeit.

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Auf diesen Artikel verweisen: Inländerdiskriminierung