logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Niederstwertprinzip
(recht.)
    

Von Niederstwertprinzip spricht man, wenn für die Bewertung einer Sache mehrere Werte in Betracht kommen und dann gemäß der gesetzlichen Vorgaben der niedrigere Wert anzusetzen ist.

Beispie: § 2325 Abs. 2 BGB.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise