logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Öffentliche Hand
(recht.oeffentlich.verwaltung)
    

Von Öffentlicher Hand spricht man, wenn der Staat als Unternehmer auftritt. Siehe auch unter Fiskus und erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der Verwaltung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise