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OLG Karlsruhe, Beschluss v. 4.2.2021 Az. 20 UF 145/20
(recht.zivil.materiell.familie.va)
    

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 4.2.2021 Az. 20 UF 145/20 "Bei der aufgeschobenen privaten Rentenversicherung, die der Ast. bei der W als Versicherungsnehmer hält, versicherte Person und Bezugsberechtigte im Erlebensfall jedoch seine 1999 geborene Tochter ist, handelt es sich um eine Vertragsgestaltung, die als „Kinderrentenversicherung“ bezeichnet und deren Behandlung im Versorgungsausgleich in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt wird (...).

2. Nach Auffassung des erkennenden Senats ist das Anrecht des Ast. dem Versorgungsausgleich zwar noch nicht deshalb entzogen, weil die Tochter nicht nur versicherte Person, sondern auch Bezugsberechtigte ist. Denn in Anbetracht des lediglich widerruflich eingeräumten Anrechts steht das Anrecht wirtschaftlich nach wie vor dem Ast. selbst zu (...)

Jedoch hält der Senat (...) gleichwohl von maßgeblicher Bedeutung, ob die Rentenversicherung nach der versicherungsvertraglichen Ausgestaltung der Absicherung des Ehegatten im Alter oder bei Invalidität iSv § 2 Absatz 2 Nummer 2 VersAusglG dient oder eine solche Zwecksetzung nicht festzustellen ist

3. Das hindert allerdings den anderweitigen, nämlich güterrechtlichen Ausgleich [= Zugewinn] des Anrechts zwischen den Eheleuten nach seinem Zeit- bzw. Rückkaufswert (...)

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