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Diskussion (2) |
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Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten30.06.08 Anonym: | ja das stimmt, die Pfändungsgrenze liegt bei 990,00 Mfg
| 28.06.08 Anonym: | Hallo ,
der Freibetrag im Text ist falsch er liegt bei 989,99 Euro.
MfG
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Stand 2018-04-26
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