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Artikel Diskussion (2)
Plädoyer
(recht.straf.prozess)
    

Inhalt
             1. Aufbau Schlussvortrag Staatsanwalt

Im Strafprozess wird mit Plädoyer der Schlussvortrag des Anwalts oder Staatsanwalts bezeichnet, der den Sachverhalt zusammenfasst, rechtlich würdigt und mit einem Antrag an das Gericht abschließt.

1. Aufbau Schlussvortrag Staatsanwalt

  1. Anrede des Gerichts (kann ggf. entfallen)
    veraltet:
    Hohes Gericht!
    beim Strafrichter vielleicht:
    Herr Richter.
  2. Kurze Zusammenfassung des Ergebnisses der Hauptverhandlung

    Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar (...)

    Nach dem glaubhaften Geständnis steht folgender Sachverhalt fest, der Angeklagte betrat am 7.10. das Lokal und schlug dort den Zeugen mit einem gezielten Faustschlag nieder.

  3. Rechtliche Würdigung
    Damit hat sich der Angeklagte gemäß § 223 StGB einer Körperverletzung schuldig gemacht.
  4. Strafzumessung
    • Angabe des Strafrahmens:
    • Aus § 223 StGB ergibt sich ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
    • entlastende Merkmale
      Für den Angeklagten sprechen: Bisher keine Vorstrafen, nur bedingter Vorsatz, sein Nachtatverhalten, sein Geständnis.
    • belastende Merkmale
      Gegen den Angeklagten sprechen seine (ggf.: einschlägigen) Vorstrafen, seine Uneinsichtigkeit (schwierig wenn der Angeklagte die Tat bestreitet), die Schwere der Tatfolgen
  5. Antrag
    Daher beantrage ich, den Angeklagten zu 8 Monaten auf Bewährung zu verurteilen.
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Auf diesen Artikel verweisen: Hauptverhandlung, Strafprozess * Staatsanwaltschaft