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Diskussion (4) |
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Zu diesem Artikel gibt es 4 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten| 12.11.09 Anonym : | Im Beispiel wird nicht erwähnt dass es sich um einen Platzkauf handelt.
Es steht nämlich:
\"Ist nichts vereinbart\"
| | 23.08.07 info: | Einverstanden.
| | 22.08.07 Anonym: | Aber das Beispiel widerspricht doch dem, was vorher als Definition steht!!!
Laut Definition ist Erfüllungsort Wohnsitz des Käufers, laut Beispiel ist es der Geschäftssitz des Verkäufers.
Was denn nun?!
| | 27.02.07 Sebastian Koch: | Ich bin zu doof, um das zu verstehen!!! :-(
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Stand 2018-02-05

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