logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (2)

Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

03.01.07 info: Danke für den Hinweis!
03.01.07 Anonym: Die Bayerische Verfassung kennt die Möglichkeit zu einer Popularklage. siehe auch: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/merkblatt.htm

Werbung: