Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare.
Schreiben |
Bearbeiten03.01.07 info: | Danke für den Hinweis!
|
03.01.07 Anonym: | Die Bayerische Verfassung kennt die Möglichkeit zu einer Popularklage. siehe auch: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/merkblatt.htm
|