Als Präsenzname wird im Namensrecht der, z.B. durch Heirat, erworbene Name einer Person im Gegensatz zum Geburtsnamen bezeichnet. Gemäß § 1355 Abs. 2 BGB kann der Präsenzname nach Scheidung an einen neuen Ehegatten weitergegeben werden.
Beispiel: Kevin Brotmann heiratet in erster Ehe Emilia Prinzessin von Hohenfels. Er wird damit Kevin Prinz von Hohenfels. Nach der Scheidung legt er den Namen nicht ab sondern heiratet Chantalle Schigulski. Das Paar bestimmt den Präsenznamen des Bräutigams zum Ehenamen. Damit heißt seine neue Frau Chantalle Prinzessin von Hohenfels.
Um diese Möglichkeit der Namensweitergabe zu verhindern ist grundsätzlich eine ehevertragliche Vereinbarung möglich.
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