logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Quote
(recht.zivil.materiell.schuld.at und recht.zivil.formell.prozess)
    

Inhalt
             1. Zivilprozessrecht

Mit Quote wird ein rechnungsmäßiger Anteil an einem Ganzen bezeichnet. Z.B. an einem Vermögen oder an einer Schuld.

1. Zivilprozessrecht

So werden z.B. die Prozesskosten im Zivilprozess bei teilweisem Obsiegen einer Partei nach Quoten verteilt (§ 92 ZPO).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise