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Rechtsbeschwerdegericht
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Rechtbeschwerdegericht wird das Gericht bezeichnet, dass über die Rechtsbeschwerde entscheidet. Rechtsbeschwerdgericht ist im Zivilprozess nur der BGH (§ 133 GVG).

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Auf diesen Artikel verweisen: sofortige Beschwerde, Zivilprozessrecht