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Rechtssicherheit
(recht.allgemein)
    

Von Rechtssicherheit spricht man, wenn in einem Rechtssystem die Rechtsordnung allgemein durchgesetzt wird und der Einzelne darauf vertrauen kann, dass bestimmte getroffene Entscheidung auch Bestand haben.

Beispiel: Die A AG hat für die B GmbH Bauarbeiten durchgeführt. Es entsteht Streit darüber, ob die Vergütung wegen Mängeln von 2,5 Millionen auf 2 Millionen zu mindern ist. In dem von A anstrengten Prozess, kommt das Gericht zur Überzeugung, dass alles ordnungsgemäß war. Nachdem B nicht in Berufung gegangen ist, kann A sich darauf verlassen, dass dieses Urteil Bestand haben wird und dass B nicht einen neuen Prozess anstrengen kann, in dem ein anderes Gericht nach neuer Beweisaufnahme vielleicht zum einen anderen Urteil kommt. Das ermöglicht es der A die 500.000,- einzutreiben und für eine Betriebserweiterung auszugeben ohne eine Rückzahlung fürchten zu müssen.

Die Rechtssicherheit ist der tragende Grund für die Rechtskraft von Urteilen und das absolute Rückwirkungsverbot im Strafrecht. Rechtssicherheit ist ein Element des grundgesetzlich garantierten Rechtsstaatsprinzips.

Die Rechtssicherheit steht in einem Spannungsverhältnis zur Gerechtigkeit, das wird z.B. bei einem rechtskräftigen aber materiell verkehrten Zivilrechtsurteil relevant: Hier muss der Gesetzgeber sich entweder für die Rechtssicherheit (das verkehrte Urteil bleibt bestehen) oder die Gerechtigkeit (das Urteil wird aufgehoben) entscheiden.

In Deutschland gilt, dass Urteile grundsätzlich Bestandskräft sind, unter bestimmten Voraussetzungen aber eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich ist.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bestandskraft/bestandskräftig * Billigkeit/billig * Rechtsstaat/Rechtsstaatsprinzip * Rechtsschein