logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Rechtsweg
(recht.allgemein.prozess)
    

Mit Rechtsweg wird der Weg bezeichnet, auf dem bei einer Gerichtsbarkeit Rechtsschutz gesucht werden kann. Siehe unter Gericht/Gerichtsbarkeit/Gerichtszweige/Rechtswege.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zuständigkeit/örtliche, sachliche, funktionelle * Koalitionsvereinbarung/Koalitionsvertrag