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Sammelerbschein
(recht.)
    

Inhalt
             1. Begriff
             2. Antrag

1. Begriff

Von einem Sammelerbschein spricht man, wenn zwei Erbscheine nach zwei aufeinadnerfolgen Todesfällen in einem zusammengefasst werden. Formal handelt es sich zum zwei Erbscheine. Diese können mit einem Antrag beantragt werden, wenn der zuletzt verstorbene Erblasser Alleinerbe des ersten war und es eine einheitliche Schlusserbfolge gibt - z.B. Berliner Testament.

2. Antrag

Der Sammelerbschein kann mit einem Antraf auf Erteilung eines Sammelerbscheins einheitlich beantragt werden.

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