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17.04.05 Anonymous:
Wer ein entgeltliches, im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht nicht mehr ausüben will,es aber nicht löschen lassen will,um den Eigentümer der entsprechenden Immobilie zu schädigen verstößt m.E. gegen das Schikaneverbot nach § 226 BGB?
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Stand 2024-10-24