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Sicherungsverteidiger
(recht.straf.prozess)
    

Mit Sicherungsverteidiger wird ein Pflichtverteidiger bezeichnet, der einem Angeklagten vom Gericht für den Fall beigeordnet wird, dass der/die Wahlverteidiger ausfallen. Das empfiehlt sich dann, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt (§ 140 StPO).

Beispiel: In einem Wirtschaftsstrafverfahren ist der C wegen Unterschlagung und Betrug mit einem Schaden von 25 Millionen angeklagt. Das Verfahren zieht sich über 20 Verhandlungstage. Am 21. Verhandlungstag geraten C und seine drei Wahlverteidiger sich massiv in die Haare, das Vertrauensverhältnis ist zerstört. Daher legen alle drei das Mandat nieder. Da es sich hier aufgrund der zu erwartenden Strafe und der Schwierigkeit der Sachlage um eine notwendige Verteidigung handelt muss ein Verteidiger bestellt werden. Da mangels Vertrauensverhältnis die alten Wahlverteidiger nicht mehr in Frage kommen ist ein neuer zu bestellen. Da dieser aber das bisherige Verfahren nicht verfolgen konnte, muss die Verhandlung von vorne begonnen werden, die 20 Tage waren umsonst. Um das zu verhindern, kann das Gericht von Anfang an einen Pflichtverteidiger zur "Sicherung" bestellen.

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