logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Signaturverordnung (SigV) [außer Kraft]
(it.recht)
    

Die SigV ist die aufgrund § 24 SigG erlassene Rechtsverordnung, die Detailfragen hinsichtlich Verfahren im Rahmen des SigG klärt, wie z.B. Pflichten der Zertifizierungsdienstanbieter beim Betrieb ihrer Dienste.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Telekommunikationsrecht, Überblick