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Sorgeregister
(recht.zivil.bt.familie.sorgerecht)
    

Nach § 58 SGB VIII vom Jugendamt zu führendes Register aus dem sich der sorgerechtliche Status von Kindern nicht verheirateter Eltern ergibt.

Auskünfte werden aber nur der Mutter erteilt, was aber aussreichend ist, da der Vater im Fall einer Sorgeerklärung darüber eine Urkunde erhält und Dritte die Mutter um Vorlage der entsprechenden Auskunft bitten können.

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