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17.09.05&decimo&Machen Worte �berhaupt Sinn? Wenn eine Staatsangeh�rigkeit deutsch sein kann, was ist dann eine Volkszugeh�rigkeit? Die Staatsangeh�rigkeit ist ein rechtliches Band zwischen einer Person und einem Staat. Nehmen wir das Wort auseinander, erhalten wir \"Staat\" und \"Angeh�riger\". Somit bin ich also ein \"Angeh�riger des Staates Deutschland\" oder \"Deutsches Reich\". Ebenso \"Volkszugeh�rigkeit: Ich geh�re dem deutschen Volke zu, oder ich bin ein Zugeh�riger des deutschen Volkes. Die Staatsangeh�rigkeit beschreibt also das V�lkerrechtssubjekt (den Staat) einerseits, und die mit ihr verbundene Person. Sonst w�rde es ja einen Staat \"Deutsch\" geben m�ssen. Man mu� wissen was man will, wenn Begrifflichkeiten verwendet werden!! 06.02.06&Anonym&Der Gestetzestext in � 4 Abs. 3 StAG wird falsch zitiert !!!
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Stand 2018-02-04