logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Staatsexamen
(recht.allgemein)
    

Mit Staatsexamen wird eine staatlich kontrollierte Abschlussprüfung bezeichnet. Im Gegensatz dazu stehen, die von den Universitäten abgenommen Diplom- und Magisterprüfungen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Volljurist/Volljuristin