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Die allgemeine Staatslehre befasst sich mit der zum Staat
zusammengefassten Gesellschaft und deren rechtlichen Voraussetzungen. Sie
beschäftigt sich z.B. mit der Frage der Legitimation staatlicher Gewalt oder
der Möglichkeiten der Verfassung von staatlicher Gewalt. Dabei ist sie
notwendigerweise nicht auf eine bestimmte Verfasungsform beschränkt (siehe
Voßkuhle, JuS 2004, S. 3). Mit den Worten Hermann Hellers:
"Die Staatslehre hat die Aufgabe, die eigenartige Wirklichkeit des uns
umgebenden staatlichen Lebens zu erforschen. Sie will den Staat begreifen in
seiner gegenwärtigen Struktur und Funktion, sein geschichtliches
So-Gewordensein und seine Entwicklungstendenzen. (Heller, Staatslehre, S.
12).
Bekannte Staatsrechtslehrer und ihre Werke
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