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status ad quem
(recht.allgemein.latein)
    

Mit status ad quem (lat.) wird im vertraglichen Schadensersatzrecht der Zustand der gedachten korrekten Erfüllung, bezeichnet. D.h. der Verletzte ist so zu stellen, als ob der verletzte Vertrag ordungsgemäß erfüllt worden wäre (= positives Interesse).

Beispiel: A ist Antiquitätenhändler. B verkauft ihm einen Biedermeierstuhl für 500,-. A hat einen Interessenten der für den Stuhl 750,- bietet. Bei Lieferung stellt sich heraus, dass der Stuhl nur eine Kopie ist, deren Wert sich auf höchstens 100,- beläuft. Im status ad quem hätte A einen Original Biedermeierstuhl für 500,- erworben den er für 750,- hätte weiterveräußern können.

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