logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes
(gesetz.stgb.at.abschnitt-2.titel-1)
<< >>
    

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Schuldfähigkeit