logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 25 StGB Täterschaft
(gesetz.stgb.at.abschnitt-2.titel-3)
<< >>
    

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Mittäterschaft