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Diskussion (1)
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16.04.16&kravder &Gesetze oder Recht der St�rkeren ?<br /><br />Folgen der Strafverfolgung. Wer bestimmt die Gesetze in Deutschland ?<br /><br />Welche Rechtsnormen rechtfertigten nachstehende Verh�ltnisse ?<br /><br />Wie ist es eigentlich ohne weiteres m�glich, dass eine privatrechtlich b e f r i s t e t e<br />Aushilfskraft der Bundes-Verfolgungs- Beh�rde Arbeitsamt Plauen gegen seine eigenen zwangsl�ufig zuk�nftigen Arbeitgeber als Strafrechtsermittler und Pr�fungsleiter in Sachen Abgaben und Steuern ermitteln muss und daraus folgend, aus diesen hoheitsrechtlichen Aufgabenzuweisungen, nachweislich sein pers�nliches freiheitliches Fortkommen auf Dauer ruiniert wird?<br /><br />Warum besteht f�r die Leiterin Lutz und den Kowielsky die Pflicht diese Ermittlungsaufgaben und hoheitsrechtlichen T�tigkeiten im Arbeits- bzw. Bewerbungszeugnis den k�nftigen Arbeitgebern zu offenbaren und wie nachgewiesen, somit die Einstellungschancen bzw. Arbeitsaufnahmen zu vereiteln?<br /><br />Warum d�rfen nach Aussage des Deutschen Bundestages hier keine subjektiven, personenbezogenen Rechte gesch�tzt werden und warum gibt es hierbei keine arbeitgeberseitige F�rsorgepflicht?<br /><br />Kann man denn au�erhalb einer im Grundgesetz bestimmten Funktion vorbehaltenen Rechtsverh�ltnisses mit dem Verweis auf das Bestehen eines elastischen Regel-Ausnahme-Verh�ltnisses zu hoheitsrechtlichen, den staatsanwaltlich gleichgestellten Ermittlungshandlungen, ohne verfassungsm��igen Schutz gezwungen werden?<br /><br />Im voraus besten Dank f�r Ihre Antworten<br /><br />nixheit@gmail.com<br />
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Stand 2018-02-04