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Mit Sühneversuch wird im Strafrecht, der vor Privatklagen wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung erforderliche Versuch eines Ausgleichs zwischen Täter und Opfer bezeichnet. Der Sühneversuch wird vor einem Schiedsmann durchgeführt. Verläuft der Sühneversuch erfolglos kann Privatklage erhoben werden.
Das Zivilrecht kennt als vergleichbares Instrument die Streitschlichtung.
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