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Synallagma/Gegenseitigkeitsverhältnis
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Synallagma oder Gegenseitigkeitsverhältnis wird der Umstand bezeichnet, dass im gegenseitigen Vertrag jede Partei sich nur verpflichtet um das Recht an der anderen Hauptpflicht zu erhalten. Die beiden Pflichten bedingen sich gegenseitig. Fällt eine davon weg, ist auch die andere hinfällig.

Beispiel: A verkauft B sein Auto für 5.000,- Damit verpflichtet sich A dem B das Auto zu übereignen und B verpflichtet sich A 5.000,- Euro zu übereignen. A ist seine Verpflichtung nur eingegangen weil er das Geld haben will, B nur weil er das Auto haben will. Kann A aus irgendeinem Grund das Auto nicht mehr übereignen, hat B auch kein Interesse mehr an der Kaufpreiszahlung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Erbvertrag (lat. pactum successorium) * Unvollkommen zweiseitiger Vertrag * Vertrag * Austauschvertrag