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Diskussion (1)
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18.08.10&Anonym &Der letzte Satz (entsteht die Tarifpluralit�t aus gesetzlichen Gr�nden, so gilt auch hier das Prinzip der Tarifeinheit)ist zumindest mi�verst�ndlich, weil unklar bleibt, welche Fallkonstellation gemeint sein soll.<br />Abgestellt wird offenbar auf den Fall, dass auf Arbeitsverh�ltnisse Tarifvertr�ge kraft gesetzlicher Ersteckung, n�mlich aufgrund des AEntG, auf die arbeitsverh�ltnisse im Betrieb anzuwenden sind (Beispiel: Urlaubsregelungen im Baugewerbe).In diesem Fall gehen diese Regelungen nach der Rspr. in der Tat solchen tariflichen Regelungen vor, die kraft Tarifrechts auf ein Arbeitsverh�ltnis (auch) anwendbar w�ren.
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Stand 2018-02-05