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Tatsachenbehauptung/Werturteil
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.presse)
    

Tatsachenbehauptungen sind Aussagen, deren Richtigkeit mit Beweismitteln überprüfbar ist. Im Umkehrschluss gelten Aussagen, die sich nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen lassen, als Werturteile.

"Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist es, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist" (BGHZ 132, 13 (21). (BGHZ 132, 13 [21]).

Beispiele:

Beispiel: Im Tagesanzeiger aus Y-Stadt wird berichtet: Der Leiter der örtlichen Polizeibehörde sei korrupt. Da Korruption ein beweisbarer Umstand ist, handelt es sich hierbei um eine Tatsachenbehauptung.

Gegenbeispiel: Im Tagesanzeiger aus Y-Stadt wird berichtet: Der Leiter der örtlichen Polizeibehörde sei nur ein mittelmäßiger Beamter, der kaum mehr könne, als Anordnungen aus dem Ministerium umzusetzen. Diese Aussage beruht auf einer subjektiven Bewertung und ist daher ein Werturteil.

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