Der Bundestag verfügt über einen Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Diesem
ist das Büro für Technikfolgenabschätzung
(TAB) zugeordnet.
Will ein anderer Ausschuss des Bundestages
Technikfolgeabschätzungen in Auftrag geben muß er
dies beim Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung beantragen. Der Ausschuss
prüft dann den Antrag und leitet ihn ggf. an das TAB
weiter.
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