logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Theokratie
(recht.)
    

Mit Theokratie wird eine Herrschaftsform bezeichnet, bei der die Staatsführung in der Hand der religiösen Führer liegt. D.h. es gibt keine Trennung zwischen Staat und Religion und damit zwischen staatlichen und religiösen Gesetzen.

Beispiel: Im Iran ist das geistliche Oberhaupt, der sog. Revolutionsführer, zugleich das staatliche Oberhaupt, ihm und seinen Stellvertretern sind alle drei "Gewalten" untergeordnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise