logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Todeserklärung
(recht.zivil.materiell)
    

Ist ein Mensch verschollen und wahrscheinlich tot, so kann er, um Rechtsklarheit bezüglich seiner Verhältnisse herbeizuführen, für Tod erklärt werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise