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Übergabevertrag/Überlassungsvertrag
(recht.notar.vertrag)
    

Inhalt
          1. Urkundseingang
          2. Gegenstand der Überlassung
             2.1. Rechtsgrund/Gegenleistung
          3. Rückübertragungsklausel
          4. Belehrungen

1. Urkundseingang

2. Gegenstand der Überlassung

2.1. Rechtsgrund/Gegenleistung

Z.B. Pflegverpflichtung

3. Rückübertragungsklausel

4. Belehrungen

sofern sich der Veräußerer Nutzungsrechte am Vertragsbesitz vorbehalten hat, beginnt die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB, nach deren Ablauf die heu­ tige Zuwendung bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen nicht mehr zu berücksichtigen ist, nicht zu laufen;

- das gesetzliche Rückforderungsrecht wegen Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB) und die Möglichkeiten einer Anfechtung durch Gläubiger oder für den Fall späterer Insolvenz des Schenkers können nicht abbedungen werden; auf diese - insbesondere die geltenden Fristen - wurde hingewiesen. Die Beteiligten ver­ einbaren hierzu:

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