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unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
(recht.straf.bt)
    

Als unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs bezeichnet man den Gebrauch eines fremden Fahrzeugs gegen den Willen des Berechtigten ohne Zueignungsabsicht. Der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs ist gemäß § 248a StGB ein Vergehen, das nur auf Antrag verfolgt wird.

Beispiel: A und B sind angetrunken und haben Lust auf eine keine Spritztour. Da beide kein Auto besitzen gehen sie auf einen Parkplatz. Dort knacken Sie einen Sportwagen und fahren mit ihm eine Nacht lang durch die Gegen. Im Morgengrauen stellen sie das Fahrzeug wieder vor dem Parkplatz ab und machen sich aus dem Staub. Als der Eigentümer am Morgen sieht, dass sein Auto umgeparkt wurde stellt er bei der zuständigen Polizei Strafantrag.

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Auf diesen Artikel verweisen: joyriding