logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (1)
unlauterer Wettbewerb
(recht.zivil.materiell.sonder.wettbewerb)
(engl. unfair competition )
    

Mit unlauterem Wettbewerb werden Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr bezeichnet, die nach Verkehrsauffassung gegen die guten Sitten verstoßen (§ 1 UWG). Unter unlauteren Wettbewerb fallen weiterhin die in den § 3 ff UWG aufgezählten Tatbestände.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: unfair competition