Werbung:
Index für
Recht
NetzRecht
Gesetze
Netz
englisch-deutsch
Sonstiges
eLearning
Kategorien
Links
Literatur
Kleingedrucktes
Datenschutzerklärung
Über Lexexakt
Impressum
LinkPartner
OnlineRechner für:
XML-Feed
Artikel
Diskussion (1)
Kode:
17.04.11&Rick &\"W�rde A dagegen im Halteverbot stehen und so eine Ausfahrt blockieren, w�re ein Abschleppen oder Umsetzen im Wege der unmittelbaren Ausf�hrung unzul�ssig, da das Haltverbotsschild einen GrundVA darstellt der dann mit dem Zwangsmittel der Ersatzvornahme durchgesetzt werden muss.\"<br /><br />Das ist so nicht korrekt, da die Polizei oder Gefahrenabwehr beh�rden in diesem Fall sachlich nicht zust�ndig w�ren. Die sachliche Zust�ndigkeit beim Zwang ergibt sich aus �47 III HSOG. Dieser sieht vor: \"wer anordnet, vollstreckt auch selbst\". Angeordnet werden Stra�enverkehrszeichen (wie auch das Halteverbot) allerdings von der Stra�enverkehrsbeh�rde, einer Allgemeinen Verwaltungsbeh�rde nach der HSOG-DVO.<br />Deshalb handelt es sich insbesondere bei einem Abschleppen aus einem Halteverbot um eine \"Vollzugshilfe ohne Ersuchen\", welche auf �8 HSOG zu st�tzen ist.<br /><br />Anders gelagert ist der Fall bei Verst��en gegen die StVO - hier ist die �ffentliche Sicherheit tangiert und das ganze je nach Fallkonstellation �ber �8 oder �47 II HSOG zu l�sen.
Werbung:
Stand 2018-02-05