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vereinfachtes Unterhaltsverfahren
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Als vereinfachtes Unterhaltsverfahren, wird das Unterhaltsverfahren nach § 249 FamFG bezeichnet.

Die Gebühren entstehen hier wie im normalen Gerichtsverfahren, werden aber gemäß VV 3100 Abs. 3 auf den nachfolgenden Rechtsstreit voll angerechnet.

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