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Verhältnismäßigkeit/Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Arbeitskampfrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Mittlerweile findet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch im Arbeitskampfrecht Anwendung.

Hier wird z.B. vertreten, dass ein Arbeitskampf nur dann verhältnismäßig ist, wenn er

  • um ein zulässiges Tarifziel geführt wird,
  • zur Erreichung dieses Ziels geeignet und
  • erforderlich,
  • proportional ist

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