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Vermieter
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.miete)
(engl. landlord )
    

Der Gläubiger des Anspruchs auf Miete und der Schuldner der Überlassung der Mietsache in einem Mietverhältnis.

Soweit ein Vermieter nur im Rahmen der Verwaltung seines eigenen Vermögens handelt, betreibt er kein Gewerbe.

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