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Von Versandapotheken spricht man, bei Apotheken die ihre Arzneimittel nicht stationär sonder im Wege des Fernabsatzes vertreiben. Dazu gehören insbesondere Online-Apotheken. In Deutschland ist der Versandhandel auch für rezeptpflichtige Arzneimittel zulässig. Der entsprechenden Gesetzgebung liegt die EuGH-Entscheidung vom 11.12.2003 zugrunde, die die grundsätzlichen Versandverbote für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel für rechtswidrig erklärt hatte.
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