Unterhalt gegenüber Enkeln/Großeltern, Urenkeln/Urgroßeltern usw.
Beispiele: Der Vater zahlt an seine 16jährige Tochter Kindesunterhalt. 40 Jahre später muss die Tochter Elternunterhalt für ihren Vater zahlen, der mit seiner Rente die Heimkosten nicht vollständig bestreiten kann.