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Mit Verweisung wird ein gerichtlicher Beschluss bezeichnet, demzufolge ein Rechtsstreit an einem anderen Gericht weitergeführt wird.
Beispiel: A verklagt seinen in München wohnenden Mieter B vor dem AG Hamburg auf Mietzahlung. B rügt die örtliche Zuständigkeit, auf Antrag des A verweist das AG Hamburg den Rechtsstreit zum AG München.
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